Unterhaltsrecht

Als Unterhalt bezeichnet man die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, eine Person durch Leistung zu unterstützen. Dabei stellt der Unterhalt den Hauptpfeiler für die soziale Sicherheit dar. Grundlage bzw. Ursprung für den Unterhalt ist das Prinzip von staatlicher und innerfamiliärer Fürsorge und das Solidaritätsprinzip. 

Beim Unterhalten kann man zwischen

  • dem Betreuungsunterhalt,
  • dem Naturalunterhalt und
  • dem Barunterhalt 

unterscheiden. 

Demnach kann die Leistung des Unterhalts durch Geld, aber ebenso durch Betreuung, Pflege, Erziehung, persönliche Zuwendung oder durch Sachen erfolgen. 

Zu den wichtigsten und bekanntesten Unterhaltsarten zählt man

  • den Familienunterhalt,
  • den Trennungsunterhalt,
  • den nachehelichen Unterhalt, 
  • den Kindesunterhalt und
  • den Elternunterhalt.

Diese ersten drei Arten dieser Aufzählung kann man unter den Oberbegriff „Ehegattenunterhalt“ zusammenfassen. Für die Höhe des Kindesunterhalts lässt sich die Düsseldorfer Tabelle heranziehen. 

Wie hoch und wie lange Unterhalt gezahlt werden muss, hängt zum einen von der Art des Unterhalts ab, aber auch von der finanziellen Situation des Unterhaltspflichtigen. Jedoch sind das nicht die einzigen Faktoren, welche die Länge und den Umfang beeinflussen können. 

Für den Vorrang bei Erhalt des Unterhalts kann man drei Gruppen unterscheiden. In der ersten Gruppe, welche somit primär priorisiert wird, zählt man Kinder unter 18 Jahren und unverheiratete Kinder unter 21, die noch bei den Eltern wohnen und zur Schule gehen. Zur zweiten Gruppe gehören die Elternteile, die das Kind bei sich betreuen und Ex-Ehegatten aufgrund der langen Ehe. Alle anderen Unterhaltsberechtigten zählt man zur dritten Gruppe. 

Sollte der Fall eintreten, dass der Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt zahlt, besteht die Möglichkeit zur Zahlungsaufforderung. Wenn diese Möglichkeit gescheitert ist, kann eine Auskunftsklage erfolgen. Handelt es sich in diesem Rahmen um die Zahlung des Kindesunterhalts, so ist auch ein Unterhaltsvorschuss möglich. 

Diese Seite soll Ihnen die Grundlagen des Unterhaltsrechts näher bringen, die einzelnen Unterhaltsarten darstellen und vor allem aufzeige, welche Ansprüche im Unterhaltsrechts bestehen.